Hallo Kurt,
Anscheinend ist dein Artikel über Fahrzeug bezogene limitierungen "das Zuggesamtgewicht des Gespanns entscheidend... und limitiert " (kann jemand mir aus der zul. Bescheinigung die Zahl nennen? ). Mir gings noch um Standard Führerschein B.
Bei Führerscheinen gibt's ja auch das max. erlaubte Zuggesamtgewicht des Gespanns.
aktuell ist es meines Wissens 3,5t und wird angehoben auf 4,25t. Aber selbst dann wirds 4,25t −2,664t EV9= 1,58t maximal für Anhänger übrig, und nix mit 2.5t für normalos.
Oder verstehe ich falsch und bitte um Korrektur..
danke im voraus.