Hi,
laut Netze-BW (Link: Neuregelung § 14a EnWG - Netze BW GmbH) :
Neuregelung § 14a EnWG - Netze BW GmbH
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Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.
(Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.)
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Also bei Bestandsanlagen laut dem Netzbetreiber frühstens ab 2029 (wenn sich nicht wieder was ändert).
Müsste somit auch bei Deinem Netzbetreiber vergleichbar sein.