Auch wenn es nun etwas "off topic" wird, noch kurz meine Sichtweise dazu:
Mit dem Datenschutz gibt es keine Probleme, wenn die Hersteller (der Autos und/oder der Dashcams) die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Kameras erfüllt haben:
1. Der Straßenverkehr darf nicht dauerhaft gefilmt werden. Es darf also nur anlassbezogen gefilmt werden.
2. Die Aufnahmen müssen innerhalb eines festen Zeitraums wieder gelöscht beziehungsweise überschrieben werden.
3. Um die anlassbezogene Aufzeichnung sicherzustellen, muss die Kamera mit Sensoren ausgestattet sein, die nur bei bestimmten Erschütterungen oder Bremsvorgängen auslösen.
Recht haben und Recht bekommen sind natürlich bekanntermaßen zwei Paar Schuhe, aber es gibt Gerichtsurteile zur Verwendung von Dashcams, in denen das Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass man im öffentlichen Raum damit rechnen muss, gefilmt zu werden.
Ich würde die im EV9 bereits verbauten Kameras quasi als "Dashcam-Hardware" ansehen, die nur noch per passender KIA-Software rechtskonform angesteuert werden muss. Anlassbezogen aktiviert über die bordeigenen Sensoren (u.a. Totwinkelwarner und Parksensoren), Datenspeicherung für einen Zeitraum X in der KIA Connect App. Das wäre doch was, oder? Soll ja in Korea und anderen Ländern schon laufen, dort werden die Filmchen sogar auf Speicherkarte abgelegt. Achtung, Sarkasmus-Modus an: Aber die Länder kennen vermutlich auch keine DSGVO, geschaffen von Datenschutz-Experten, die jeden Urlaub mit der Familie bei Facebook, Instagram, TikTok & Co posten.
Grüße aus Friesland
Andreas