Beiträge von mev9de

    GT-Line mit Serienmäßig 19 Zoll ja,GT Line Launch Edition mit Serienmäßig ur die Brock B41. Alle anderen haben keine Zulassung. Es geht hier nicht um eine Anbaubestätigung oder die Eintragung in den Fahrzeugschein.

    Stimmt so nicht ganz. Wir hatten das Thema vor ein paar Seiten schon diskutiert. Nachfrage beim TÜV ergab es geht auch beim Launch Edition. Die Freistellung zur Eintragung gilt da genauso. Du musst lediglich zum TÜV und dir den Anbau bestätigen lassen, damit entfällt die Eintragung.

    Das macht wahrscheinlich nix. Wenn der Sitz in der ISOFIX Halterung steckt wird der Gewichts-Sensor vermutlich ausser Kraft gesetzt. Sonst müsste ja auch der Gurtenwarneralarm dauernd anschlagen?

    Ich hab 2 Sitze mit Isofix und da bimmelt weder Gurtwarner noch Alarm. Einer davon hat aber nur zwei "Bänder" zur Sicherung am isofix, liegt mit Gewicht also voll auf der Sitzfläche 🤷‍♂️


    Ansonsten danke für Bericht. Bisher war ich auch immer mit dem zweiten Familienwagen auf den Fähren Richtung Süden. Hab mich tatsächlich nicht getraut mit dem EV9.

    Mir würde eigentlich der 2WD mit den 204 PS locker reichen.

    Für Ampelrennen bin ich zu alt, außerdem geht das auf die Reichweite.

    Ich habe teilweise 530KM bei 90% Ladung und fahre immer auf ECO.

    530 bei 90%!? Bei Stadt/Autobahn Profil bin ich da weit weit weg von. Gerade diese Woche hatte ich von 90-20% 300km.

    Ich war bei einem ehemaligen Kommilitonen von einer Prüforganisation. In meinem Fall mit GT Line und serienmäßigen 21 Zoll, müsste ich mit den Borbet Y mit 265 oder 275 Reifen vorstellig werden und eine Anbaubestätigung machen lassen. Da in der ABE eine ausreichende Abdeckung der Reifen gewährleistet sein muss.

    Also ja, Eintragung muss nicht gemacht werden, aber man muss zu einer Prüfstelle wegen der Bestätigung.

    Falls es schon wer geschrieben hat tut es mir leid, ich sehe warum auch immer die vorangegangenen Posts aktuell nicht.


    Schwere Geburt :D

    Meine Angaben waren dann wohl nicht vollständig :)


    "A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

    nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Ich kann in der ABE aber keine Freistellung von dieser Pflicht erkennen.


    Im Fall der Fälle sagst du dann, "Felgenoutlet" hat aber gesagt? Versteh mich nicht falsch, auch ich hätte gerne eine Lösung gehabt die funktioniert ohne Eintragung.


    Ich hab jetzt nochmal beim Hersteller nachgefragt und dieser sagt noch immer nein...


    Abschließend bin ich weder Gutachter noch Anwalt 🤷‍♂️

    Bei dem Händler im Westen oder Olypark? Ich will bewusst keine Namen nennen...

    Diese Felgen sind aber nicht zulässig für dein Fahrzeug wenn es original mit 285/45-21 ausgeliefert wurde. Steht im Gutachten unter dem Punkt N256. Wenn du die fahren willst musst du die Eintragen lasse. Zumindest wurde es mir so von Borbet mitgeteilt.