Beiträge von EV9-Wolf

    KIA muß halt die Funktionalität freischalten.


    Konkret geht es um die Kontrolle des DC-Schützes zwischen der CCS Buchse und der Batterie. Beim DC-Schnellladen hört man 2 Schütze, einmal in der Schnellladesäule und ein zweites im KIA.


    Wenn das BatterieManagementSystem (BMS) aber feststellt, das nicht geladen wird, sondern ein negativer Strom fließt (ohne das sich die Räder drehen) wird das DC-Schütz wieder geöffnet. Dieses Verhalten muß abgeschaltet werden, im Prinzip muß nur ein Bit gesetzt werden.


    Für V2H gibt es in DE keine gesetzlichen oder regulatorische Hürden !


    Kia könnte somit BiDi sofort freischalten. :)

    Danke für die Rückmeldung.


    Damit ist deutlich, der EV9 On-Board Charger kann als Wechselrichter nur im Inselmodus arbeiten - Nicht am Netz.


    Damit ist die beschriebene Lösung ein guter Work-around. Allerdings muß dann ein eigenes Zeitfenster für das Laden verwendet werden, idR tagsüber oder beim AG.


    Aus meiner Sicht wird die V2H Lösung über den CCS (DC) - Anschluß kommen. Hierzu ist ein "eSpeicher-"Wechselrichter erforderlich. Also altbekannte Technik, sie muß nur gefertigt und angeboten werden. Für die Kommunikation liegt seit einer Zeit ja die DIN 11518 vor.


    Warum nicht den Typ2-Anschluß: Weil dann die eAutoHersteller den ganzen Ärger mit den sog. GridCodes an der "Backe hätten" - und zwar weltweit. Das kostet Resourcen, Geld und geht gegen die Marge.


    DC-Bidi kann lokal/regional viel effizienter gelöst werden. :) ;)

    Nur mal zu meinem Verständnis.

    - Die 230 V stellt der EV9 über eine separate Steckdose zur Verfügung oder ist es ein Typ2 Adapter, der auf die Ladebuchse gesteckt wird ?

    - In jedem Fall kommen dann ja 230 V mit o.g. 1.700 W, vermutlich max. 2400 W an.

    - Der Weg über einen Gleichrichter und den Eingang über einen verfügbaren BATT Eingang von einem PV-WR ist clever. Und funktioniert ja augenscheinlich. Problematisch könnte sein, daß, falls ein MPPT Eingang verwendet wird, dieser ins "Flattern" kommt, da er gerne "tracken" möchte.

    - Alternativ könnte auch der Weg über einen mikroWR (800 VA) genommen werden, dann darf der Gleichrichter nur DC 24/48 V liefern. Ist von der Spannung ungefährlicher. Geeignete mikroWR können auch angesteuert werden, so daß nur die aktuelle Last versorgt wird und nicht pauschal ein Wert eingespeist wird.


    - Grundsätzlich ist V2Home legal und bedarf keiner Genehmigung. Wichtig ist, das die Komponente, die den Hausnetzzugang ermöglicht, die VDE AR 4105 erfüllt. Wie die Lösung/Bastelei "davor" aussieht gehört zum "privaten" Liefer- und Leistungsumfang.