Beiträge von M. Laskus

    Hallo,


    Ich hatte PlugAndCharge nach der Anleitung hier im Forum erfolgreich installiert.

    Das habe schon vielfach bei Ionity und Aral Pulse genutzt.

    Heute ist meine Frau unterwegs und wollte bei Aral Pulse in Kressbronn laden (wo sie vor 3 Tagen schon erfolgreich geladen hatte).

    Heute wurde das Auto nicht erkannt.
    Ich konnte dann zum Glück aus der Ferne, über die KiaCharge-App, die Ladung aktivieren.

    Gab es vielleicht bei Aral Pulse irgendein Update der Stationen, so dass PlugAndCharge nicht mehr funktioniert?

    Hat heute 30.10.24 (oder in den letzten Tagen) jemand ähnliche Erfahrungen mit Aral Pulse und PlusAndCharge gemacht?

    Danke und Grüße!

    Anbei ein paar Bilder kurz nach der Montage.

    Leider waren Wetter und Licht suboptimal...

    Ich finde aber, die sehen sehr gut aus!

    Dieses Gunmetal-Grau sieht sehr gut aus.
    Ich habe die Felgen (wie immer) erst mal vor Montage Keramik-versiegelt, weil dann die Reinigung viel leichter ist.

    Wenn das Wetter mal wieder gut und der Wagen frisch gewaschen ist, mache ich nochmal bessere Bilder.

    Grüße

    Also für den GT-Line stimmt das,für die GT-Line Launch Edition mit 21 Zoll Rädern, gibt es nur eine aktuell zugelassene Felge, die Brock b41. Alle anderen die trotz HSN und TSN als eintragungsfrei angezeigt werden, egal ob bei Felgenshop, Felgenoutlet etc, haben eine Auflage, wo drinnen steht das diese Rad/Reifenkombination nicht zulässig ist, bei Fahrzeugen die Serienmäßig mit 265.. Oder größer ausgeliefert werden. Habe dazu auch mit Felgenshop.de und Felgenoutlet telefoniert, die diese Problematik auf den Launch Edition noch nicht kannten. Denn Anscheinend haben GT Line und Launch Edition die gleiche TSN.

    Hallo. Irgendwie gibt es bei dem Thema keine Ruhe. Hier ist werden immer wieder Dinge behauptet...


    Ich habe wie vorher schonmal beschrieben die Borbet 20Zoll mit 275/50-R20 bei Felgenoutlet geordert.
    (Laut Reifenhändler geht das gar nicht, angeblich weil das Reifenformat nicht im Schein angegeben ist. Das Angebot vom Händler war aber in der günstigsten Variante 1000€ teurer als das, was ich eigentlich wollte. Ein Schelm, wer sich dabei etwas denkt...)

    Diese Variante (freigegeben von Borbet) hat eine ABE für alle EV9 in der aber mit angegeben ist dass man den Anbau beim TÜV nochmal prüfen lassen muss.
    Das habe ich gestern gemacht. Das war KEIN Problem. Bis auf die 92Euronen Gebühr.


    Ich habe die Launch Edition. Dass diese gesondert handzuhaben sei, ist nirgens zu erkennen, weder in der ABE von Borbet, noch bei der Abnahme beim TÜV.

    (Vielleicht gibt's bei anderen Herstellern Einschränkungen? Die würde ich dann einfach meiden!)


    Nochmal: Die Abnahme beim TÜV war problemlos.


    Nun habe ich die Anbaubestätigung, die ich im Handschuhfach mit mir führen muss. Und das wars.


    Übrigens wurden die Sensoren von Felgenoutlet problemlos nach ein paar Kilimetern erkannt.

    Alles sehr gut und die Michelin (Winter) 275/50-R20 (mit 69dB und Effizienz:B/Nässe:B) laufen traumhaft ruhig und sogar etwas komfortabler als die auch sehr ruhigen Werksreifen (Sommer) von Conti.

    Ich muss dazu sagen, dass der Vorführwagen den ich vor Kauf im Frühjahr gefahren hatte, Hankook Winter drauf hatte (die ja sonst recht gut sind), die aber in diesem Fall leider verdammt laut waren! Sowas wollte ich auf keinen Fall.

    Daher habe ich mich lieber informiert anstatt mich "beraten" zu lassen. (Im Übrigen sind die dB-Werte bei den Reifen keine lineare Angabe. Wer sich nicht mit dB auskennt, ist etwas verwirrt, aber den Unterschied zwischen 69dB und z.B. 73dB hört man massiv! )


    Lasst euch nicht abschrecken! Was in der ABE zur gewählten Felge steht gilt, insbesondere gegenüber dem TÜV!

    (Aber alle Anmerkungen im Gutachten zur ABE müssen natürlich beachtet werden!)

    Wenn Ihr beim Lesen von ABE und Gutachten unsicher seid, ,müsst Ihr euch natürlich Hilfe holen.


    Grüße, Mathias :)

    Einmal ein Hallo an alle. Ich bin gerade auf der Suche nach Winterkompletträdern und habe online jetzt schon hier und da mal gesucht. Ich suche immer mit Schlüsselnummer und das Häkchen bei Eintragungsfrei. Uch habe den EV9 GT Line Launch Edition.

    Trotzdem werden mir auch 20 Zoll angezeigt, mit dem Hinweis das diese Eintragungsfrei sind. Kann mir da einer mehr zu sagen?

    Ja Hallo,

    Also es gibt einige Felgen, die eine ABE mitbringen, also eintragungsfrei sind, d.h. dass nichts in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle eingetragen werden muss. Der Hersteller hat also die Felge mit freigegebenen Reifen am Fahrzeug unabhängig prüfen lassen. (So ist das bei denen von Borbet, die ich bestellt habe)

    Trotzdem ist es oft so, dass bei diesen Felgen der korrekte Anbau nach der ersten Montage vom TÜV überprüft und bestätigt werden muss (steht in derABE). Das ist eben eine Formalie die in D sein muss, obwohl die Felge mit Reifengröße schon zur ABE geprüft wurde. Vermutlich gibt es da Risiken dass am Einzelfahrzeug (vielleicht wegen Anbauten) irgendwas nicht passt.

    Man muss also trotz ABE nochmal kurz zum TÜV und dort eine Gebühr bezahlen.

    Dann bekommt man die Bestätigung und muss diese im Fahrzeug mit sich führen zusätzlich zur ABE.

    Hilft das?

    Grüße!

    Ich war bei einem ehemaligen Kommilitonen von einer Prüforganisation. In meinem Fall mit GT Line und serienmäßigen 21 Zoll, müsste ich mit den Borbet Y mit 265 oder 275 Reifen vorstellig werden und eine Anbaubestätigung machen lassen. Da in der ABE eine ausreichende Abdeckung der Reifen gewährleistet sein muss.

    Also ja, Eintragung muss nicht gemacht werden, aber man muss zu einer Prüfstelle wegen der Bestätigung.

    Falls es schon wer geschrieben hat tut es mir leid, ich sehe warum auch immer die vorangegangenen Posts aktuell nicht.


    Schwere Geburt :D

    Ja, das hat mir so auch Felgenoutlet.de geschrieben:


    Grüße

    Technische Prüfung
    Ihr Gutachten: Bei dem uns vorliegenden Gutachten handelt es sich um eine ABE. Es ist in Deutschland kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Sie müssen lediglich noch einmal beim TÜV vorstellig werden. Der Gutachter stellt Ihnen dann für 45,00 - 90,00€ eine Anbaubestätigung nach §19 StVZO aus, welche Sie mit der ABE immer bei sich führen müssen. Bitte führen Sie auch das ausgedruckte Gutachten jederzeit mit, bspw. im Handschuhfach. Das Fahrzeug muss dem Serienzustand entsprechen.


    Das bezieht sich (nur zur Erinnerung) auf die Kombination:


    Borbet Y
    titan matt

    Zollgröße: 20" | Breite: 8.5J | Lochkreis: 5/114,3 |
    Einpresstiefe: ET 50 | Traglast: 980 kg | Nabe: 72.5
    Michelin Pilot Alpin 5 SUV
    Reifendimension: 275/50 R20 113V MO; XL | Typ: Winter | Traglast- & Geschwindigkeitsindex: 113V | Rollgeräuschklasse: A (69 dB) | Kraftstoffeffizienz: Klasse B | Nasshaftung: Klasse B
    4x RDKS-Sensoren (ECS (titan) (grau) / AFM / (HUF))
    1x Felgenschloss (24.157 SU / /PKW-McGard-Radsicherung Satz Radsicherungsmuttern)
    1x Anbaumaterial ( Mutter M12x1,5 x | laub-grün | 72.5 - 67.1 (VPE: Satz 20 Stk.))

    :)


    1x Klebegewichte (Auswuchtgewichte (Silber) / _100 / )

    Also dazu Folgendes:


    Auszug aus der ABE zur Felge:

    Genehmigungsnummer: 55064*01

    Approval number:

    10. Bemerkungen:

    Remarks:

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to

    § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required

    for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.

    The indications given in the above mentioned test report including its

    annexes shall apply.

    Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das

    einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des

    Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung

    sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die

    Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der

    VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.


    Damit sollte das Thema Eintragungspflicht doch eigentlich erledigt sein.

    Ich habe trotzdem nochmal bei Felgenoutlet.de nachgefragt, weil es wohl einem Mitarbeiter zu schwierig wer, mehrere Seiten aus verschiedenen Dokumenten im Zusammenhang zu lesen und dann mit falschen Aussagen Unsicherheit produziert wird. Auf eine Antwort warte ich noch...

    Aber eigentlich ist das für mich sehr klar!!!


    Ich würde gerne für Alle beide Teile (ABE + Gutachten) komplett hochladen, aber leider sind die Dateien zu groß für das Forum. Sorry!


    Grüße

    Mathias


    pasted-from-clipboard.png

    Diese Felgen sind aber nicht zulässig für dein Fahrzeug wenn es original mit 285/45-21 ausgeliefert wurde. Steht im Gutachten unter dem Punkt N256. Wenn du die fahren willst musst du die Eintragen lasse. Zumindest wurde es mir so von Borbet mitgeteilt.

    Hallo,


    Da wird wohl von Seiten der Reifenhändler viel Unsicherheit gestreut.

    Dass dir das von Jemandem von Borbet auch gesagt wurde ist echt irritierend. (Aber auch da kann man schlicht Pech haben.)

    Die bei felgenoutlet.de haben die Kombination per Fahrzeugschein geprüft und ausdrücklich die Eintragungsfreiheit bestätigt...

    Ich habe das auch nochmal im Gutachten nachgelesen und meine, das ist recht eindeutig.


    Ich habe mal den Ausschnitt aus dem Gutachten zum EV9 angehängt.

    pasted-from-clipboard.png

    Da sind nur Auflagen und Hinweise:

    A02) bis A10)
    A94) BF2)

    gefordert.

    Nicht N265! den du wohl meintest, der besagt:

    "N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur

    mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche SommerReifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder

    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind."


    Die benötigten Auflagen sind hier beschrieben:

    Auflagen und Hinweise

    A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen

    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur

    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten

    Muster bescheinigen zu lassen.

    A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

    nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in

    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu

    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht

    zulässig.

    A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine

    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau

    der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den

    Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

    A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit

    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den

    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über

    die Radkontur hinausragen.

    A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen

    Befestigungsteile zu verwenden.

    Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO


    Nr. :
    Anlage-Nr. :
    Seite :
    Auftraggeber :
    Teiletyp :
    RA-001347-B0-021
    24a
    5 / 6
    Borbet Vertriebs GmbH
    Y 852035

    A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller

    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

    A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger

    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei

    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem

    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

    A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei

    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt

    wird.

    A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach

    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/

    oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

    A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind

    Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",

    eingetragen haben.

    A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf

    den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

    A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur

    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

    Fahrzeugherstellers).

    BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

    Achse: 1+2

    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5

    Zubehörkit: 5305

    Anzugsmoment: 120 Nm

    BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

    Achse: 1+2

    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5

    Zubehörkit: 5305

    Anzugsmoment: 140 Nm


    Da also N265) bei dieser Reifen-Felgen-Kombi eben nicht verlangt ist (s.o.), ist diese meines Erachtens eintragungsfrei, vom Händler auch so bestätigt.

    Da gilt also die ABE.


    Grüße

    Mathias