Das stand bei uns in Hanau auch.
"Abweichend von Absatz 1 werden von der Entrichtung der Parkgebühren bis zur Höchstparkzeit Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb befreit, wenn das Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen ist (Kennbuchstabe „E“) und eine Parkscheibe ausgelegt wird, die auf den Beginn der Parkzeit verweist. Diese Ausnahme ist bis zum 31.03.2024 befristet."
War leider nur bis März 2024 so. Viele haben das wieder abgeschafft weil ja fast jeder mittlerweile ein E-Kennzeichen bekommt und das überhand genommen hatte.
Trotzdem sind bei uns zumindest noch die Aufkleber drauf. Vielleicht kommen diese auch mal weg oder sie sind nur bei "laden" aktiv.
Aber dann bleibe ich dabei, kein E-Kennzeichen zu nehmen.