Wallboxen Fernzugriff - Pflicht zum Umbau / Austausch alter Wallboxen

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade im Austausch mit zwei Elektrofirmen, um meinen heimischen Zählerschrank (der Schrank mit den Sicherungen und dem Stromzähler) zu erneuern. Mein Haus ist von 1980 und der Kasten dementsprechend antiquiert und knapp dimensioniert.


    Nun hat eine Elektrofirma nebenbei erwähnt, dass die Netzbetreiber in Deutschland auf die Wallbox-Nutzer zugehen wollen, deren Wallboxen noch nicht von außen durch den Netzbetreiber zu regulieren bzw. abzuschalten sind.


    Es soll sogar eine Pflicht kommen, diese von außen nicht erreichbaren Wallboxen auswechseln oder mit einem Fernzugriff nachrüsten zu lassen.


    Ich habe so eine "alte" genehmigungsfreie 11 kW Wallbox von Heidelberger, die natürlich ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet ist. Wäre ja schade, diese auswechseln zu müssen. War sehr froh darüber, dass sie ohne Fernzugriff laufen kann.


    Meine Frag an Euch: Wem ist zu diesem Thema etwas bekannt?


    Grüße aus Friesland


    Andreas

    EV9 GT-Line Launch Edition bestellt, seit dem 03.01.25 aktiver EV9-Fahrer

  • Hi,

    laut Netze-BW (Link: Neuregelung § 14a EnWG - Netze BW GmbH) :
    Neuregelung § 14a EnWG - Netze BW GmbH

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    Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?

    Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

    Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.

    (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.)


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    Also bei Bestandsanlagen laut dem Netzbetreiber frühstens ab 2029 (wenn sich nicht wieder was ändert).
    Müsste somit auch bei Deinem Netzbetreiber vergleichbar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von SchmidBG () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • So wie oben beschrieben mit der Übergangsfrist kannte ich das auch.


    Beim Einbau meiner Wallbox letztes Jahr, meinte der Elektriker auch, dass er für die genaue Umsetzung der Steuerung von Verbrauchsanlagen noch gar keine Vorgaben hat, bzw. der Netzbetreiber hier noch gar nicht die technische Möglichkeit hat.

    Das ist im Zweifelsfall aber regional unterschiedlich und abhängig vom Netzbetreiber.

    Fakt ist aber, ich habe zwar eine Steuerleitung bis in meinen Zähler-/Schaltschrank aber mein Netzbetreiber kann mich aktuell nicht abschalten.

    Selbiges gilt auch für meine Wärmepumpe, die aber zu den Bestandsanlagen zählt und damit in die Übergangsregelung fällt.


    Übrigens habe ich weder für die Wärmepumpe noch für die Wallbox einen entsprechenden Tarif abgeschlossen (durch zusätzliche Zählerkosten/Konditionen unattraktiv) und habe damit nur einen „normalen“ Hausstromtarif, bei dem auch keine Regelung durch den Netzbetreiber vorgesehen ist.

    Ohne so einen entsprechenden Tarif sollte es meines Wissens sowieso nicht zur Regelung durch den Netzbetreiber kommen?!


    Dementsprechend warte ich das jetzt einfach ab, angeblich soll ich ja wohl auch dieses Jahr noch einen smarten Zähler bekommen…


    Wenn Du bei Dir aber sowieso am Zähler-/Schaltschrank Änderungen vornimmst, würde ich die Regelungsmöglichkeiten für den Netzbetreiber weitestgehend vorbereiten, bei mir liegt zum Beispiel einfach ein zusätzliches CAT7-Kabel als Steuerleitung.

    Die Wallbox würde ich aber an Deiner Stelle erst tauschen wenn ich muss.

    EV9 GT-line Launch Edition in Ocean Blue Metallic

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Da ich die Wallbox Anfang Mai 2020 installiert habe, fällt sie dann sicherlich in den Bestandsschutz.


    Ohne PV gibt es für mich auch noch keinen Grund, auf eine modernere Wallbox zu wechseln.


    Der neue Zählerschrank hat dann auf jeden Fall Ausbaureserve.


    Die Beratung des Elektroinstallateurs war somit sicherlich etwas "vertriebsorientiert" und sollte sondieren, wie bereit ich bin, die Wallbox doch schon zu tauschen. Nach dem Motto: "Wenn ihr schon dabei seid, dann...".


    Grüße aus Friesland!


    Andreas

    EV9 GT-Line Launch Edition bestellt, seit dem 03.01.25 aktiver EV9-Fahrer