Moin aus dem Norden,
wie siehts bei euch aus mit der "langen" Standzeit? In der Übereinstimmungserklärung die dem FhzBrief beiliegt steht das exakte Herstellungsdatum eures Fahrzeuges.
Bei mir kam heute der Brief an damit ich zulassen kann. Fahrzeug wurde als "Neuwagen" verbindlich am 31.01.25 bestellt. In der CoC steht als Herstellungsdatum 26.08.2023. Das wären 18 Monate mögliche Standzeit. Das BGH hat hierzu geurteilt, dass ein Fahrzeug nur als Neuwagen deklariert werden darf, wenn zwischen Bestellung und Herstellung keine 12 Monate verstrichen sind.
Für mich stellen sich jede Menge Fragen:
- welche Standschäden können entstanden sein? (Reifen (die ja dann noch älter sein werden) platt, Rost, Batterie (wie alt mag die wohl sein?) SoH, bearbeitete Rückrufe etc.)
- wann eröffne ich dem Händler, dass mir dies aufgefallen ist? (Ich bin auf das Fahrzeug angewiesen und will nicht vom Kauf zurücktreten....) spekuliere aber natürlich auf einen nachträglichen erheblichen Preisnachlass.
Rechtlich ist die Sache eigentlich ziemlich klar, der Händler müsste das Fahrzeug eigentlich als Lagerfahrzeug verkaufen. Hat er aber nicht. Darüber möchte ich auch nicht diskutieren, vielmehr darüber, wie ihr darüber denkt..... ist es problematisch dieses Fahrzeug abzunehmen oder bedenkenlos?
Mein "Neuwagenfeeling" ist auf jeden Fall schon vor Übernahme des Fahrzeuges verflogen. Heute Nacht habe ich mir vorgestellt wie der wunderschöne EV9 in Korea auf Halde steht..... schrecklich.....
Gibt es eventuell sogar Unterschiede zwischen den Produktionszeiträumen? Ist es ein Problem, dass ich der finanzierenden Bank und auch der Versicherung das Modelljahr 2024 genannt habe? dies ja nun aber eher MJ 23 ist.....?
Ich werde keine Infos zum Händler nennen!