Automatisiertes Fahren
Ab dem 1. März ist das automatisierte Fahren in drei Anwendungsfällen erlaubt.
Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern dieser genehmigt ist. Ist dieser aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden. Lenkerinnen und Lenker müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.