KIA EV9 - Dienstwagenversteuerung / Leasing

  • Wissen kann das niemand. Da ich aber von einem zukünftigen Kaufanreiz ausgehe, wird es eher alle neuen Zulassungen ab einem bestimmten Zeitpunkt betreffen, maximal einen gewissen Zeitraum zurück.

    Nein. Der geänderte Steuersatz hat nichts mit dem Zulassungsdatum zu tun.

  • Da das Steuerrecht auf das gesamte Jahr abstellt, wird, sofern der Koalitionsvertrag angenommen und das Einkommensteuergesetz (§6 Absatz 4 Nr. 3) dann von der Bundesregierung angepasst wird, wird der BLP für Elektro-Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2025 angeschafft (übergeben) wurden, festgelegt.

  • Ja, das ist korrekt. Aber es wird sehr viele Klagen geben und ich sehe dort auch sehr große Erfolgsaussichten.

    Mir würde es schon stinken wenn ich einen EV9 letztes Jahr als Firmenwagen genommen hätte und mein Nachbar das gleiche Auto dieses Jahr als Firmenwagen und er nur die Hälfte bezahlt. Das ist mit Sicherheit juristisch nicht einwandfrei.

    Aber ich bin einer der wenigen die das Auto einfach so und privat gekauft haben

    Fahre seit einem Jahrzehnt rein elektrisch

    Leaf - Kia e-niro - Leaf - Tesla Y - bald EV9


    Bestellt: EV9 schwarz mit nicht drehbaren Einzelsitzen

    Ich werde einen fast 2to Wohnwagen damit ziehen

  • Wenn das tatsächlich stimmt wäre das eine riesen Sauerei. Ich habe den EV9 letztes Jahr für meine Firma im Oktober gekauft und bin davon ausgegangen, die Sonderabschreibung und die günstigste Steuer zu bekommen. Ansonsten hätte ich das Ding wie immer geleast.

  • Ja, das ist korrekt. Aber es wird sehr viele Klagen geben und ich sehe dort auch sehr große Erfolgsaussichten.

    Mir würde es schon stinken wenn ich einen EV9 letztes Jahr als Firmenwagen genommen hätte und mein Nachbar das gleiche Auto dieses Jahr als Firmenwagen und er nur die Hälfte bezahlt. Das ist mit Sicherheit juristisch nicht einwandfrei.

    Aber ich bin einer der wenigen die das Auto einfach so und privat gekauft haben


    Ab 01.01.2020
    gilt, dass die Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) nur zu einem Viertel anzusetzen ist, wenn der Bruttolistenpreis 60.000 EUR nicht übersteigt (sog. 0,25 %-Regelung). Für Anschaffungen nach dem 31.12.2023 darf der Bruttolistenpreis von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen maximal 70.000 EUR betragen. Liegt der Bruttolistenpreis bei Anschaffungen nach dem 31.12.2023 über 70.000 EUR, wird die Bemessungsgrundlage halbiert (sog. 0,5 %-Regelung).

    Klagen dagegen versprechen glaube ich keinerlei Erfolgsaussichten. und wie man sieht, stellt alles auf den 01.01. ab. Ebenfalls aus meiner Sicht unstrittig ist der 01.01.2025 als frühester Termin zu nennen. Evtl. können die 100 K€ aber auch erst bei Anschaffungen nach dem 31.12.2025 greifen.

    Hier heißt es abwarten, was sich politisch hier so entwickelt.

  • So, wie Stefan es geschrieben hat, war es damals und so wird es nun auch kommen!

    Es wird ein Stichtag für die „Anschaffung“ (nicht Erstzulassung!) geben und für diese Fahrzeuge gelten dann die 0,25%!


    Es würde ja auch dem Gedanken einer „Förderung“ widersprechen, wenn man davon nachträglich profitiert! Die Förderung soll Dich ja motivieren, die Anschaffung zu tätigen … 😉

    Bisher Tesla (2x Model S, 2x Model X), seit Januar 2024 Kia EV9 (GT-Line Launch-Edition in weiß mit Swivel-Sitzen)

    Seit 2014 rein elektrisch unterwegs und seit 2023 auch mit Wohnwagen.

    Standort: Hannover, Deutschland

  • Also könnte ich theoretisch mein Fahrzeug an einen gewerbetreibenden verkaufen und einen Tag später wieder zurückkaufen und wäre damit schon berechtigt, die 0.25 % anzusetzen? Meinetwegen auch mit An- und Abmeldung.

  • Meiner Meinung nach schreibt ihr hier über zweierlei.

    Thema eins:

    Ob man nachträglich für 24 nur noch 0,25% versteuern muss

    Thema zwei:

    Ob man ab 25 auch nur noch 0,25% versteuern muss obwohl man letztes Jahr gekauft hatte. (Ich sehe das nicht als "nachträglich" an)

    Fahre seit einem Jahrzehnt rein elektrisch

    Leaf - Kia e-niro - Leaf - Tesla Y - bald EV9


    Bestellt: EV9 schwarz mit nicht drehbaren Einzelsitzen

    Ich werde einen fast 2to Wohnwagen damit ziehen

  • Ersteres wäre natürlich toll und letzteres einfach fair aber ich gehe aktuell von keinem der beiden aus. Meine Idee mit dem Ver- und Rückkauf ist nur eine Idee, überhaupt die 0,25 % ansetzen zu dürfen.