Nein, muss der Vertragshändler nicht. Wenn das Auto vom Schweizer Importeur (oder dem deutschen) in das Land importiert wurde, dann ist der Schweizer Importeur (oder der aus D) für die Garantieleistung verantwortlich - und dadurch auch der Vertragshändler. Von Rotz jedoch importiert die Autos direkt und zwar meistens aus D (-19% MWST aus D, + 8.1% MWST + noch zusätzlich noch "Unterstützung" vom Zoll). Daher sind der Schweizer Importeur und die Vertragshändler nicht zuständig, da die Vertragshändler einen Vertrag mit Kia Schweiz (oder dem Schweizer Importeur) haben, nicht aber mit Kia Deutschland (oder weltweit)
Sorry das ist Quatsch. Die Garantie gilt in Europa und nicht im jeweiligen Land wo das Fahrzeug gekauft wurde