KIA EV9 Winterreifen und Winter Kompletträder - KIA Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder

  • Das passt zu dem was ich heute für den GT-Line erfragt habe.


    Bei meinem KIA Händler wurden mir nur 21 Zoll angeboten. Der Satz Winterräder für 3650 €, Lieferzeit unbekannt...


    Die Werkstatt im Nachbarort mit Reifenservice hatte dann bei genauerer Prüfung nur Kombinationen mit Eintragung...


    Muss auch noch etwas auf das Auto warten, werde dann aber erstmal einen Satz Ganzjahresreifen aufziehen lassen.

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  • Hatte scheinbar massiv Glück bei der Bestellung bei KIA-CH Anfang August 24: Winter Paket (inkl. Winterreifen (weiss aber nicht welcher Typ, direkt zum Reifenaufbewahrer gebracht)), CHF 4000 Prämie und CHF 500 Kia Charge erhalten. Dafür sonst kein Rabatt. Ganzjahresreifen wären für mich in der CH mit 2,7t kein Thema.

    Gemäss

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  • Diese Felgen sind aber nicht zulässig für dein Fahrzeug wenn es original mit 285/45-21 ausgeliefert wurde. Steht im Gutachten unter dem Punkt N256. Wenn du die fahren willst musst du die Eintragen lasse. Zumindest wurde es mir so von Borbet mitgeteilt.

    Hallo,


    Da wird wohl von Seiten der Reifenhändler viel Unsicherheit gestreut.

    Dass dir das von Jemandem von Borbet auch gesagt wurde ist echt irritierend. (Aber auch da kann man schlicht Pech haben.)

    Die bei felgenoutlet.de haben die Kombination per Fahrzeugschein geprüft und ausdrücklich die Eintragungsfreiheit bestätigt...

    Ich habe das auch nochmal im Gutachten nachgelesen und meine, das ist recht eindeutig.


    Ich habe mal den Ausschnitt aus dem Gutachten zum EV9 angehängt.

    pasted-from-clipboard.png

    Da sind nur Auflagen und Hinweise:

    A02) bis A10)
    A94) BF2)

    gefordert.

    Nicht N265! den du wohl meintest, der besagt:

    "N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur

    mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche SommerReifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder

    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind."


    Die benötigten Auflagen sind hier beschrieben:

    Auflagen und Hinweise

    A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen

    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur

    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten

    Muster bescheinigen zu lassen.

    A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

    nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

    A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in

    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu

    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht

    zulässig.

    A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine

    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau

    der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den

    Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

    A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit

    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den

    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über

    die Radkontur hinausragen.

    A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen

    Befestigungsteile zu verwenden.

    Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55064 nach §22 StVZO


    Nr. :
    Anlage-Nr. :
    Seite :
    Auftraggeber :
    Teiletyp :
    RA-001347-B0-021
    24a
    5 / 6
    Borbet Vertriebs GmbH
    Y 852035

    A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller

    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

    A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger

    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei

    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem

    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

    A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei

    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt

    wird.

    A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach

    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/

    oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

    A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind

    Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",

    eingetragen haben.

    A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf

    den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

    A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur

    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

    Fahrzeugherstellers).

    BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

    Achse: 1+2

    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5

    Zubehörkit: 5305

    Anzugsmoment: 120 Nm

    BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

    Achse: 1+2

    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5

    Zubehörkit: 5305

    Anzugsmoment: 140 Nm


    Da also N265) bei dieser Reifen-Felgen-Kombi eben nicht verlangt ist (s.o.), ist diese meines Erachtens eintragungsfrei, vom Händler auch so bestätigt.

    Da gilt also die ABE.


    Grüße

    Mathias

  • Meine Angaben waren dann wohl nicht vollständig :)


    "A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann

    nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur

    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Ich kann in der ABE aber keine Freistellung von dieser Pflicht erkennen.


    Im Fall der Fälle sagst du dann, "Felgenoutlet" hat aber gesagt? Versteh mich nicht falsch, auch ich hätte gerne eine Lösung gehabt die funktioniert ohne Eintragung.


    Ich hab jetzt nochmal beim Hersteller nachgefragt und dieser sagt noch immer nein...


    Abschließend bin ich weder Gutachter noch Anwalt 🤷‍♂️

  • Da es mich echt interessiert hat, hab ich bei Felgenoutlet angerufen. Selbe Antwort, muss eingetragen werden wenn die Reifengröße nicht schon im Brief stand. Also genau was ich oben geschrieben habe.

    Das Gutachten/ABE für die Felge ist erstmal nur ein Teil des Ganzen. Entscheidend ist dann die Kombination mit dem Reifen.

  • Also dazu Folgendes:


    Auszug aus der ABE zur Felge:

    Genehmigungsnummer: 55064*01

    Approval number:

    10. Bemerkungen:

    Remarks:

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to

    § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required

    for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.

    The indications given in the above mentioned test report including its

    annexes shall apply.

    Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das

    einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des

    Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung

    sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die

    Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der

    VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.


    Damit sollte das Thema Eintragungspflicht doch eigentlich erledigt sein.

    Ich habe trotzdem nochmal bei Felgenoutlet.de nachgefragt, weil es wohl einem Mitarbeiter zu schwierig wer, mehrere Seiten aus verschiedenen Dokumenten im Zusammenhang zu lesen und dann mit falschen Aussagen Unsicherheit produziert wird. Auf eine Antwort warte ich noch...

    Aber eigentlich ist das für mich sehr klar!!!


    Ich würde gerne für Alle beide Teile (ABE + Gutachten) komplett hochladen, aber leider sind die Dateien zu groß für das Forum. Sorry!


    Grüße

    Mathias


    pasted-from-clipboard.png

  • Ich war bei einem ehemaligen Kommilitonen von einer Prüforganisation. In meinem Fall mit GT Line und serienmäßigen 21 Zoll, müsste ich mit den Borbet Y mit 265 oder 275 Reifen vorstellig werden und eine Anbaubestätigung machen lassen. Da in der ABE eine ausreichende Abdeckung der Reifen gewährleistet sein muss.

    Also ja, Eintragung muss nicht gemacht werden, aber man muss zu einer Prüfstelle wegen der Bestätigung.

    Falls es schon wer geschrieben hat tut es mir leid, ich sehe warum auch immer die vorangegangenen Posts aktuell nicht.


    Schwere Geburt :D